Prüfungsvorbereitung: Beschaffung

 

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1       Nennen Sie Möglichkeiten, neue Lieferanschriften zu bekommen.

interne Bezugsquellenermittlung: Liefererkartei bzw. –datei und Warenkartei bzw. –datei (oder Artikeldatei)

externe Bezugsquellenermittlung: Branchenbücher, z. B. Gelbe Seiten, Informationen der IHK oder von Wirtschaftsverbänden, Fachzeitschriften, Kataloge, Messebesuche, Internet, Informationen von Geschäftspartnern u. a.

2       Unterscheiden Sie die Liefererkartei von der Warenkartei.

Liefererkartei: sortiert nach Lieferern; enthält alle Waren, die der einzelne Lieferer führt und Angaben über bisherige Erfahrungen mit dem Lieferer, z. B. über dessen Qualität, Zuverlässigkeit, Lieferer- und Zahlungsbedingungen, Lieferzeiten.

Warenkartei: sortiert nach Artikeln; enthält alle Lieferer, die diesen Artikel führen.

3       Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?

Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, wobei die Annahme zeitlich rechtzeitig auf den Antrag folgen muss.

4       Kann ein Angebot oder eine Bestellung auch widerrufen werden?

Ja, wenn der Widerruf vor dem Eingang oder gleichzeitig mit dem Eingang der Willenserklärung (d. h. dem Angebot oder der Bestellung) erfolgt.

5       Wie lange ist ein Antrag bindend?

unter Anwesenden: d. h. Telefonat oder im Geschäft): sofort, d. h. solange das Gespräch zwischen den Geschäftspartnern andauert. Wenn sich der Verkäufer im Geschäft schon einem anderen Kunden zuwendet, kann dies als Beendigung des Verkaufsgesprächs beurteilt werden.

6       Wie kann die Bindung an ein Angebot beschränkt oder ausgeschlossen werden?

Durch Freizeichnungsklauseln: z. B. solange der Vorrat reicht, unverbindlich, freibleibend, ohne Obligo, Preis freibleibend

7       Wie lauten die gesetzlichen Grundpflichten des Käufers und des Verkäufers?

Pflichten des Käufers: Die Ware abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. (Vgl. § 433 BGB, Es gibt als Schuldnerverzug nur den Abnahmeverzug; der Annahmeverzug ist ein Gläubigerverzug)

Pflichten des Verkäufers: Die Ware zu übergeben und das Eigentum an der Ware zu verschaffen. (Nebenpflichten: Lieferung zur richtigen Zeit am richtigen Ort in der richtigen Menge und der vereinbarten Qualität)

8       Welche Angaben muss ein verbindliches Angebot enthalten?

Angaben über..

-        welche Ware

-        Preis und Menge der Ware

Weitere Angaben sind üblich:

-        Art, Güte und Beschaffenheit der Ware

-        Lieferzeit

-        Verpackungsart und –kosten

-        Lieferbedingungen

-        Zahlungsbedingungen

-        Erfüllungsort und Gerichtsstand

9       Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, wenn im Kaufvertrag Angaben über einzelne Punkte fehlen?

Bestimmungen des BGB, z. B. wenn vertragliche Regelungen fehlen, dann …

-        ist mittlere Art und Güte zu liefern

-        ist sofort zu leisten

-        trägt der Käufer die Kosten der Versandverpackung und der Beförderung

-        trägt der Käufer die Kosten der Geldübermittlung

-        ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand beim Schuldner

10    Wovon hängt die Gültigkeit von Verträgen mit beschränkt Geschäftsfähigen ab?

von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ausnahmen: Bei Verträgen im Rahmen des Taschengeldparagrafen, bei Verträgen mit lediglich rechtlichen Vorteilen für den beschränkt Geschäftsfähigen, bei bestimmter Erwerbarbeit und Selbstständigkeit können die Verträge sofort gültig sein.

11    Wie wird ein Kaufvertrag erfüllt? (s. Aufgabe 7: Erfüllung der Pflichten)

12    Wie kann an beweglichen Sachen Eigentum erworben werden?

Durch Einigung, dass das Eigentum übergehen soll, und durch Übergabe

13    Unterscheiden Sie Eigentum und Besitz.

Eigentum: rechtliche Herrschaft über eine Sache. Ein Eigentümer kann die Sache nutzen, verleihen, verkaufen, zerstören usw.

Besitz: tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Der Besitzer darf die Sache pflegen und nutzen (je nach Vereinbarung). Er darf die Sache nicht weiterverleihen oder verkaufen.

14    Kann auch an gestohlenen Sachen Eigentum erworben werden?

Grundsätzlich nein. An gestohlenen, verlorengegangenen oder abhanden gekommenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden, selbst wenn der Erwerber gutgläubig war. Schutz des Eigentümers, weil dieser den Besitz nicht willentlich aufgegeben hat.

Ausnahme: Das Eigentum an gestohlenem Geld oder gestohlenen Inhaberpapieren kann erworben werden, wenn der Erwerber gutgläubig ist.

15    Kann ein Nichtberechtigter (Person, die selbst nicht Eigentümer ist) Eigentum übertragen?

Ja, wenn er durch den Eigentümer in den Besitz der Sache gekommen ist und wenn der Erwerber gutgläubig ist.

Z. B.: Ein Einzelhändler verkauft eine Waschmaschine, die ihm unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde und die er noch nicht abbezahlt hat, an einen Kunden. Der Kunde ist gutgläubig, da er die Waschmaschine in einem Geschäft erwirbt. 

16    Warum wird ein Eigentumsvorbehalt vereinbart?

Der Verkäufer möchte sich das Eigentum an der beweglichen Sache bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.

17    Welche Gefahren bestehen beim ‚einfachen Eigentumsvorbehalt’, das Eigentum zu verlieren?

-        Weiterverkauf an gutgläubige Dritte

-        feste Verbindung mit Grundstücken (z. B. Einbau einer Treppe)

-        Verbindung und Vermischung mit beweglichen Sachen (z. B. das gelieferte Mehl wird zu Brot verarbeitet)

-        Verbrauch oder Vernichtung (z. B. das gelieferte Bier wird getrunken)

18    Welchen Vorteil bietet der erweiterte EV gegenüber dem einfachen EV?

Der Verkäufer bleibt solange Eigentümer an allen jemals gelieferten Sachen, bis alle Forderungen gegenüber dem Kunden von diesem beglichen sind. (Z. B. ein Musikgeschäft bezieht regelmäßig Instrumente von einem Lieferanten. Einige sind bezahlt, andere noch nicht bezahlte werden verkauft: Der Lieferant (=VK) kann auch die schon bezahlte Ware als Eigentum zurückverlangen, wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten.

19    Welchen Vorteil bietet der verlängerte EV mit Weiterveräußerungsklausel gegenüber dem einfachen EV?

Der Verkäufer erwirbt die Forderungen aus dem Weiterverkauf an Dritte, da diese im Voraus an ihn abgetreten wurden. Der Dritte wird rechtmäßig Eigentümer an der Sache.

20    Unterscheiden Sie Rabatt und Bonus.

Rabatt: Preisnachlässe, die gewährt werden, um ein bestimmtes Käuferverhalten zu fördern, aus bestimmten Anlässen oder für bestimmte Kundengruppen.

Bonus: Preisnachlass, der den Kunden nachträglich am Ende eines Jahres auf den erzielten Jahresumsatz gewährt wird.

21    Welche Rabattarten kennen Sie?

Mengenrabatt, Treuerabatt, Wiederverkäuferrabatt, Naturalrabatt (in Form von Warenbeigaben), Jubiläumsrabatt, Einführungsrabatt (um Produkte auf einem neuen Markt einzuführen).

22    Wer hat die Fracht und Verpackungskosten (Transportverpackung) zu tragen, wenn darüber nichts vereinbart ist?

Der Käufer. (§ 448 BGB)

23    Welche Vereinbarungen können über die Zahlung der Frachtkosten gemacht werden (= Lieferungsbedingungen)?

-        ab Werk: Der Käufer zahlt alle Versandkosten.

-        unfrei (= ab hier): VK trägt das erste Rollgeld bis zur Verladestation, K trägt restliche Versandkosten.

-        frei Waggon: VK trägt das erste Rollgeld bis zur Verladestation und das Verladen auf das Transportmittel, K trägt restliche Versandkosten.

-        frachtfrei (= frei dort): VK trägt das erste Rollgeld bis zur Verladestation, das Verladen und die Frachtkosten, K trägt restliche Versandkosten

-        frei Haus/ Werk: VK trägt alle Versandkosten.

 

Gesetzliche Regelung: ‚ab Werk’, d. h. der Käufer trägt die Kosten der Abnahme und der Versendung der Sache (§ 448 BGB)

24    Welche Zahlungsbedingungen kennen Sie?

-        Vorauszahlung bzw. Anzahlung

-        Ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Lieferung und ein Drittel einen Monat nach Lieferung.

-        Zahlung bei Lieferung (gegen bar, Nachnahme)

-        Zahlung nach Lieferung (mit Zahlungsziel)

-        Ratenzahlung

 

Gesetzliche Regelung (lt. BGB, wenn nichts Anderes geregelt ist): es ist sofort zu leisten

25    Welche besonderen Arten des Kaufvertrages bezüglich der Vertragspartner kennen Sie?

-        zweiseitiger Handelskauf

-        einseitiger Handelskauf

-        Verbrauchsgüterkauf: ein Verbraucher kauft von einem Kaufmann eine bewegliche Sache

-        Bürgerlicher Kauf

26    Welche besonderen Arten des Kaufvertrages bezüglich der Beschaffenheit der Ware kennen Sie?

-        Stückkauf

-        Gattungskauf (= Kauf einer vertretbaren Sache)

-        Kauf auf Probe

-        Kauf nach Probe

-        Kauf zur Probe

-        Spezifikationskauf

-        Ramschkauf (= Kauf in Bausch und Bogen)

27    Führen Sie eine Bezugskostenkalkulation durch.

z. B. Übung in dem Buch ‚Sicher zur Kauffrau/ …für Bürokommunikation’ Nr. 6.2 des Abschnittes VI (Kosten- und Leistungsrechnung im Handelsbetrieb)/ Lösungen vorhanden.

Schema:

Listeneinkaufspreis

-  Rabatt

= Zieleinkaufspreis

-  Skonto

= Bareinkaufspreis

+ Bezugskosten

= Bezugspreis

 

Zu den Bezugskosten gehören Transportkosten (Fracht/ Rollgeld), die Transportverpackung und die Transportversicherung.

28    Welche Tatbestände (= Kriterien) sind beim Angebotsvergleich zu berücksichtigen?

-        Bezugspreise (d. h. die Liefer- und Zahlungsbedingungen sind bereits weitgehend berücksichtigt)

-        Lieferzeit

-        Zuverlässigkeit des Lieferers

-        gleich bleibende Qualität der Erzeugnisse/ umweltgerechte Erzeugnisse

-        Kundendienst und Garantieleistungen

-        Streuung des Beschaffungsrisikos (mehrere Lieferanten für ein Erzeugnis, um unabhängig zu bleiben)

29    Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen.

Werden in der Regel von einem stärkeren Vertragspartner (= Verwender) für dessen Verträge zugrunde gelegt und sollen von dem anderen Vertragspartner lediglich akzeptiert werden.

Achtung: Individualabsprachen haben Vorrang, d. h. alles, was zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt wird, ist von höherer Bedeutung als die AGB.

30    Warum gibt es AGBs?

Vorteil für den Verwender: Risikobegrenzung, da er AGBs nehmen kann, die er vorher geprüft hat und die für ihn günstig sind.

Vorteil für beide Vertragspartner: Vertragsinhalte müssen nicht ständig neu ausgehandelt werden. (Zeitersparnis)

Warum gibt es Regelungen zu den AGBs im BGB?

Um den Verbraucher vor solchen AGBs zu schützen, die ihn unangemessen benachteiligen.

31    Welche möglichen Störungen des Kaufvertrages gibt es?

-        Nichtleistung

-        Spätleistung = Lieferungsverzug

-        Schlechtleistung

-        (Abnahmeverzug) weniger bedeutend, da ein Verschulden des Käufers nachgewiesen werden muss.

-        Annahmeverzug (Sonderregelungen im BGB, verschuldensunabhängig)

32    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn ihm eine mangelhafte Sache geliefert wurde.

-        Der Mangel muss bereits bei der Übergabe der Sache vorhandeln gewesen sein (auch wenn der Mangel versteckt war).

-        Der Käufer muss eine Nachfrist gewährt haben, in der der Verkäufer nacherfüllen konnte.

-        Der Mangel muss erheblich sein.

33    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Lieferer sich in Lieferungsverzug befindet?

-        Die Leistung muss fällig sein, d. h. der Käufer kann die Leistung verlangen.

-        Der Käufer hat gemahnt. Die Mahnung kann entfallen, wenn der VK die Leistung endgültig verweigert hat, wenn der Leistungstermin bestimmt oder bestimmbar ist oder wenn die Leistung keinen Sinn mehr macht (z. B. beim Fixkauf)

-        Der Verkäufer ist schuld an dem Verzug, d. h. er hat den Verzug vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt. Bei Gattungskauf ist der VK grundsätzlich schuld (Ausnahme: höhere Gewalt)

34    In welchen Fällen ist eine Mahnung des Lieferers nicht erforderlich?

-        Die Mahnung kann entfallen, wenn der VK die Leistung endgültig verweigert hat, wenn der Leistungstermin bestimmt oder bestimmbar ist oder wenn die Leistung keinen Sinn mehr macht (z. B. beim Fixkauf)

35    Welche Rechte hat der Käufer sofort, wenn sich der Lieferer in Lieferungsverzug befindet?

Der Käufer kann sofort Nacherfüllung (d. h. Lieferung) und Ersatz des Verzugsschadens verlangen.

36    Erläutern Sie die Rügefristen beim Verbrauchsgüterkauf.

Der Mangel ist bei beweglichen Sachen innerhalb von 2 Jahren anzuzeigen. Das schnelle Anzeigen des Mangels ist für den Käufer vorteilhaft. Es wird in den ersten 6 Monaten ab Übergabe der Sache angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Gegenteiliges muss der Verkäufer beweisen.

37    Erläutern Sie die Rügefristen beim zweiseitigen Handelskauf (offene und versteckte Mängel)

Ist der Käufer Kaufmann, muss er die Ware unverzüglich nach der Abnahme prüfen. Offene Mängel muss er unverzüglich anzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Bei beweglichen Sachen ist der Mangel spätestens innerhalb von 2 Jahren anzuzeigen. Ausnahme: Bei arglistigen Mängeln ist die Gewährleistungsfrist 3 Jahre.

38    Welche Mängelarten kennen Sie?

-        Mängel in der Beschaffenheit: fehlerhafte Ware, schlechte Qualität der Ware, nicht eingehaltene Werbeaussagen

-        Montagemängel: ungenügende Montageanleitung, schlechte Montage

-        Lieferungsmängel: falsche oder zu wenig Ware

39    Was ist ein arglistig verschwiegener Mangel?

Ein Autoverkäufer weist beispielsweise gegen besseres Wissens nicht darauf hin, dass das Auto einen Unfall hatte. Diese Tatsache muss immer mitgeteilt werden, auch wenn nicht danach gefragt wird.

40    Unterscheiden Sie Miet-, Darlehens- und Leihvertrag

Bei allen drei Verträgen wird eine Sache überlassen. Beim Mietvertrag gegen Entgelt, beim Leihvertrag unentgeltlich und beim Sachdarlehensvertrag entweder entgeltlich oder unentgeltlich.

Beim Miet- ind Leihvertrag wird die Sache selbst wieder zurückgegeben. Beim Sachdarlehensvertrag erhält der Darlehensgeber eine vertretbare Sache von gleicher Art und Güte zurück.

41    Unterscheiden Sie Dienst- und Werkvertrag.

In beiden Fällen erhält der Gläubiger eine Leistung gegen Entgelt.

Beim Dienstvertrag wird eine Dienstleitung erbracht, die zeitabhängig entlohnt wird.

Beim Werkvertrag wird erfolgsabhängig entlohnt.

42    Unterscheiden Sie Miet- und Pachtvertrag.

Bei beiden Verträgen wird eine Sache zum Gebrauch überlassen. Beim Pachtvertrag wird zusätzlich der Genuss der Erträge aus dieser Sache gestattet.

 

 

 

Herzlichen Glückwunsch, wenn Sie die Fragen im Großen und Ganzen beantworten konnten.

 

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