Prüfungsvorbereitung: Unternehmensformen

 

Zurück zu den Themengebieten

 

Zurück zur Hauptseite

 

1.     Unterscheiden Sie Kaufleute nach dem HGB.

Kaufmann

Kannkaufmann

Formkaufmann

2.     Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Gewerbetreibender einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhält.

z.B. Mitarbeiterzahl, Höhe des Umsatzes, Zahl der Zweigniederlassungen, Größe der gewerblichen Räume, Höhe des Vermögens

3.     Warum könnte ein Kleingewerbetreibender oder ein Land- oder Forstwirt daran interessiert sein, sich im Handelsregister eintragen zu lassen?

Die Firma kann nach dem Tod des Inhabers fortbestehen, Verkauf der Firma unter dem Namen möglich, Erteilung der Prokura (= weitgehende Handlungsvollmacht) möglich.

 

Zum Vergleich: Nicht-Kaufleute haben keine Firma, d.h. keine Übertragung möglich.

4.     Welche zusätzlichen Pflichten hat ein Kaufmann nach dem HGB gegenüber einem Kleingewerbetreibenden, der nicht eingetragen ist?

Volle Buchführungspflicht (sonst: vereinfachte Aufzeichnungen)

Unverzügliche Prüfungs- und Rügepflichten.

5.     Welche Kaufmannsart liegt jeweils vor?

a.      Firma Opf & Co. KG , Kunststoffverarbeitung, 70 Mitarbeiter

b.     Rechtsanwaltspraxis Dr. Prara, 3 Mitarbeiter

c.      Firma Poppe e. K., ohne Mitarbeiter, Jahresumsatz 20.000 €.

d.     Würstchenbude in der Innenstadt, ohne Mitarbeiter

e.      Industriekaufmann Sebastian Schaufel

a   Kaufmann nach dem HGB, Zusatz: KG

b   kein Kaufmann (freier Beruf)

c   Kaufmann nach dem HGB, Zusatz: e.K.

d   Kannkaufmann

e   kein Kaufmann, Berufsbezeichnung

6.     Was ist das Handelsregister?

Öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirkes, das vom Amtsgericht geführt wird. (Anmeldung in öffentl. beglaubigter Form)

7.     Was wird ins Handelsregister eingetragen?

8.     Firma und Name des Inhabers, bzw. der Gesellschafter

9.     Geschäftssitz (Ort der Niederlassung)

10.  Art des Geschäftes (Unternehmensgegenstand)

11.  Höhe des gezeichneten Kapitals

12.  Mitglieder der Geschäftsführung

13.  Erteilung und Erlöschen einer Prokura

14.  Konkurseröffnung, gerichtlicher Vergleich und Liquidation

Löschungen erfolgen durch rotes Unterstreichen.

8.     Welche Aufgaben erfüllt das Handelsregister?

Information der Öffentlichkeit über die Rechtsverhältnisse der Firmen in elektronischer Form.

Schutz des öffentlichen Glaubens, d. h. Eintragungen muss jeder gegen sich gelten lassen.

9.     Unterscheiden Sie die deklaratorische (rechtsbezeugende) und die konstitutive (rechtserzeugende) Wirkung der Handelsregistereintragung.

- rechtsbekundend (deklaratorisch): Prokura, OHG KG

- rechtserzeugend (konstitutiv): Kann- und Formkaufleute (GmbH, AG)

10.  Hat die Eintragung der Prokura ins Handelsregister eine deklaratorische oder konstitutive Wirkung?

eine deklaratorische Wirkung

11.  Beschreiben Sie die Firmengrundsätze.

-        Firmenöffentlichkeit:Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister

-        Firmenausschließlichkeit: Die Firma (= der Name) muss sich von allen anderen bestehenden Firmen im Wirkungsbereich unterscheiden.

-        Firmenwahrheit: keine irreführenden Angaben (z.B. ‚Dr.’, wenn dies nicht gegeben)

12.  Unterscheiden Sie Personen-, Sach- und Fantasiefirma.

Personen~: Name des Inhabers bzw. der Inhaber enthalten

Sach~: Art des Unternehmens im Namen enthalten

Fantasie~: freier Name

13.  Nennen Sie je zwei Personen- und zwei Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften: OHG, KG

Kapitalgesellschaften: AG, GmbH oder UG haftungsbeschränkt (UG = Unternehmergesellschaft)

14.  Erläutern Sie Vor- und Nachteile der Personengesellschaft gegenüber der Einzelgesellschaft.

Vorteile: das Kapital wird von mehreren Personen aufgebracht, Haftung und Risiko werden auf mehrere Personen verteilt; höhere Kreditwürdigkeit

Nachteile. der Gewinn wird auf mehrere Personen verteilt, die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen ist eingeschränkt, Entscheidungsverzögerungen wegen Differenzen zwischen den Gesellschaftern

15.  Erläutern Sie Vor- und Nachteile der Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft.

Vorteil für die Gesellschaft: sie ist eine juristische Person, d.h. hat eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Vorteil für die Gesellschafter: für Schulden haften die Gesellschafter nicht mit ihrem persönliche Vermögen, sondern nur bis zur Höhe ihrer Geschäftsanteile.

Nachteil: geringere Kreditwürdigkeit, weil keiner der Gesellschafter persönlich haftet.

Nachteil: weniger persönliches Engagement der Gesellschafter

16.  Wie ist die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei der OHG?

im Außenverhältnis (gegenüber Dritten): Haftung mit dem Geschäftsanteil und dem Privatvermögen (= unbeschränkte Haftung); jeder einzelne Gesellschafter haftet für die gesamte Schuld (gesamtschuldnerische bzw. solidarische Haftung); jeder Gesellschafter haftet gegenüber dem Gläubiger (unmittelbare bzw. persönliche Haftung)

im Innenverhältnis kann die Haftung für einzelne Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag eingeschränkt werden.

17.  Kann die Haftung eines Gesellschafters bei einer OHG eingeschränkt werden?

im Außenverhältnis (gegenüber Dritten) nicht

im Innenverhältnis ist die Haftung für Einzelne beschränkbar (im Gesellschaftsvertrag): das an Dritte gezahlte Geld kann dann von anderen Gesellschaftern zurückverlangt werden.

18.  Welche Rechte und Pflichten haben die Gesellschafter einer OHG?

Recht zur Geschäftsführung und auf Gewinnanteil, Informations- u. Kontrollrecht, Recht auf Privatentnahmen (bis 4 % vom Kapitalanteil), Kündigungsrecht (6 Monate auf Geschäftsjahresende)

Pflicht zur Kapitaleinlage (in der Höhe je nach Vereinbarung); Mitarbeitspflicht, Verlustbeteiligung, Wettbewerbsverbot

19.  Wie ist die Haftung der Gesellschafter bei der KG im Außenverhältnis?

-        die Komplementäre haften wie die Gesellschafter der OHG

-        die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihres Kapitalanteils (= Geschäftsanteils)

20.  Erläutern Sie die Gewinnbeteiligung der OHG laut HGB.

Jeder Gesellschafter erhält zunächst 4 % seines Kapitalanteils; Restgewinnverteilung nach Köpfen (s. § 121 HGB)

20a)     Übungsaufgabe: An einer Gesellschaft sind die drei Gesellschafter folgendermaßen beteiligt: A mit 400.000 €, B mit 800.000 € und C mit 200.000 €.

Der Gewinn über 146.000 € wird nach den gesetzlichen Vorschriften verteilt. Wieviel Euro erhalten die Gesellschafter ihren Kapitalkonten gutgeschrieben, wenn keine Privatentnahmen vorlagen?

            Lösung in Spalte 4 (=Gutschrift) Alle Beträge in Euro!

            Restgewinn = 146.000 € minus 56.000 € = 90.000 €

Anfangskapital (AK)

4 % des Anfangskapitals

+ 1/3 des Restgewinns

Gutschrift

 

(Spalte 2+3)

Endkapital

 

(Spalte 1+4)

A: 400.000

16.000

30.000

46.000

446.000

B: 800.000

32.000

30.000

62.000

862.000

C: 200.000

8.000

30.000

38.000

238.000

 

56.000

90.000

146.000

 

 

20b)    Der erzielte Verlust über 123.400,00 € im weiteren Geschäftsjahr wird ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften verteilt. Die Höhe des Eigenkapitals hat sich nur bei B um 20.000 € aufgrund einer Entnahme verringert. Wieviel Euro Verlust wird auf den Gesellschafter B verteilt?

            Da der Verlust nach dem Gesetz nur nach Köpfen verteilt wird, spielt das Eigenkapital von B keine Rolle.

            123.400 € : 3 = 41.133,33 €

21.  Erläutern Sie die Gewinnbeteiligung der KG laut HGB.

vgl. Regelung für OHG: jeder Gesellschafter erhält zunächst 4 %  (für Komplementäre und Kommanditisten); der Restgewinn wird jedoch in einem den Umständen nach angemessenen Verhältnis der Anteile verteilt (§ 168 HGB)

22. Unterscheiden Sie die Begriffe Geschäftsführung und Vertretung.

      Geschäftsführung: betrifft das Innenverhältnis, d. h. die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander.

      (Im Innenverhältnis gilt: Verträge haben Vorrang vor den Regelungen im Gesetz.

      Vertretung: betrifft das Außenverhältnis, d. h. die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaftern und Dritten.

23. Welche Geschäftsführungsbefungnisse haben die OHG-Gesellschafter nach dem HGB (d .h. grundsätzlich)?

      Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.

      Einzelgeschäftsführungsbefugnis bei gewöhnlichen Geschäften.

      Gesamtgeschäftsführungsbefugnis bei außergewöhnlichen Geschäften.

24. Welche Vertretungsbefugnisse haben die OHG-Gesellschafter nach dem HGB?

      Einzelvertretungsbefugnis bei gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäften.

Achtung: keine Einzelvertretungsbefugnis für Geschäfte, die in das Gesellschaftsverhältnis eingreifen, z. B. Löschung der Gesellschaft oder Aufnahme neuer Gesellschafter) In diesen Fällen gilt: Gesamtvertretung

25. Welche drei Möglichkeiten gibt es, die Vertretungsmacht der OHG zu begrenzen?

      Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung insgesamt

      Gesamtvertretung (d.h. mehrere Gesellschafter können nur gemeinsam vertreten)

      Vertretung jedes Gesellschafters, aber nur zusammen mit dem Prokuristen.

26. Alle Gesellschafter einer OHG einigen sich darauf, einen Gesellschafter von der Vertretung insgesamt auszuschließen. Was müssen die Gesellschafter tun, damit dieser Ausschluss gegenüber Dritten wirksam wird?

      Diese Vertretungsbegrenzung muss von allen Gesellschaftern zum Eintrag ins Handelsregister angemeldet werden.

27. Die Gesellschafter einer OHG einigen sich darauf, die Vertretung jedes Gesellschafters auf jeweils einen Geschäftsbereich einzuschränken. Ist das möglich?

Nein, da die Vertretung nicht in ihrem Umfang beschränkt werden kann. Gegenüber einem Dritten kann ein Gesellschafter nur vertretungsberechtigt oder nicht vertretungsberechtigt sein.

28.  Welche Gründungsvoraussetzungen gibt es für die GmbH?

Mindeststammkapital = 25.000,00 €

notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag

Eintragung ins Handelsregister (Abteilung B); dafür muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals bereits eingezahlt sein, entweder in Geld- oder in Sacheinlagen)

29.  Welche Gründungsvoraussetzungen gibt es für die AG?

Mindeststammkapital = 50.000 €

30.  Nennen Sie die Organe der GmbH und deren Aufgaben.

-        der Geschäftsführer führt die Geschäfte( Innenverhältnis) und vertritt die Gesellschaft nach außen

-        der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung, prüft dien Jahresabschluss und den Lagebericht und berichtet darüber der Gesellschafterversammlung (ein Aufsichtsrat ist nur für GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben)

-        die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und entscheidet über den Gewinn, bestellt die Geschäftsführer und beruft sie ab ( anders als bei der AG!), überwacht die Geschäftsführung, bestellt Prokuristen und Generalbevollmächtigte

31.  Nennen Sie die Organe der AG und deren Aufgaben.

s. mein Arbeitsblatt

32.  Für welche Kapitalgesellschaften gilt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz?

für Kaptialgesellschaften mit mehr als 500 AN und weniger als 2000 AN (dann greift Mitbestimmungsgesetz von 1976)

33.  Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz?

ein Drittel

34.  Für welche Kapitalgesellschaften gilt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976? 

für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 AN

35.   Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976?

die Hälfte, jedoch bei Pattsituationen erhält der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen

36.  Für welche Kapitalgesellschaften gilt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach dem Montanmitbestimmungsgesetz?

für Betriebe der Branchen Bergbau sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

 

 

 

Zurück zu den Themengebieten

 

Zurück zur Hauptseite